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Umsetzung Risk Mitigation

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Umsetzung Risk Mitigation

Die Bankenaufsicht erkennt mit der Solvabilitätsverordnung bestimmte Kreditsicherungsinstrumente an. So ist sogar möglich, auch unvollkommene Absicherungen z.B. bei Laufzeitinkongruenzen und Asset Mismatches als Risikoentlastung berücksichtigen zu können. Dazu ist jedoch notwendig, die unterschiedlichen Risikofaktoren für das Asset und die zur Verfügung stehende Sicherheit über Abschläge (Haircuts) zu berücksichtigen, da diese zu unterschiedlichen Wertentwicklungen führen können.

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