6. MaRisk-Novelle: Neue und erweiterte Anforderungen im Überblick
Ein zentraler Ausgangspunkt dieser jüngsten Novelle ist die Überführung europäischer Regulierungsinitiativen in Gestalt der drei EBA-Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen1 , zu Auslagerungen2 und für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken3 in deutsches Recht. Hinzu kommen Erweiterungen und Konkretisierungen bestehender Vorgaben und Erwartungen – z. B. zum Themenkomplex „Stundungen“ – sowie Aktualisierungen wie die Aufnahme von Kryptowerten in den Kreis der Handelsgeschäfte.