Immobilienrisiken in der neuen Risikotragfähigkeit

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Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie haben zu teils erheblichen Umsatzeinbußen und Verlusten bei Unternehmen verschiedener Branchen geführt. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen, deren langfristige Auswirkungen auf den Immobilienmarkt noch nicht absehbar sind. Während das Segment der Wohnimmobilien bisher ohne nennenswerte Einbußen durch die Krise gekommen ist, könnten die Markt- und Ertragswerte von Immobilien bzgl. des Gastronomie- und Hotelgewerbes sowie Einzelhandelsimmobilen unter starken Druck geraten. Auch die im Zuge der Pandemie beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt und Verlagerung der Arbeitstätigkeiten ins Home-Office könnten dazu führen, dass sich die Nachfrage nach Büroimmobilien verringert. 1 Im Zuge dieser Entwicklung ist die Gefahr von Mietausfällen und Wertverlusten in einigen Segmenten des Immobilienmarktes stark gestiegen. Hinzu kommt, dass viele Marktteilnehmer ihre Immobilien-Engagements in der Vergangenheit vor allem wegen ihres attraktiven Risiko-Ertrags-Profils verstärkt aufgestockt haben. Hieraus ergeben sich nun für Finanzinstitute, aber auch Versicherungskonzerne und Kapitalverwaltungsgesellschaften, teils enorme Wert- und Ertragsrisiken.

Sustainable Finance: Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Einleitung

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Die EU-Kommission hat im März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums vorgelegt. Aktion 7 des Aktionsplans fordert Pflichten für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter bezüglich der Offenlegung der Nachhaltigkeit gehandelter Finanzprodukte. Das Ergebnis ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Der „Level 1“-Text der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088)1 wurde im Frühjahr 2019 verabschiedet und am 9. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist bereits in Kraft und ist ab dem 10. März 2021 anzuwenden. Die SFDR legt Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit für Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber Endinvestoren fest. Dies gilt in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken durch Finanzmarktteilnehmer (d.h. Vermögensverwalter, institutionelle Anleger sowie Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten, in denen sie das Geld ihrer Kunden verwalten) und Finanzberater in allen Anlageprozessen und für Finanzprodukte, die das Ziel nachhaltiger Investitionen verfolgen.

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2020_12_07_Fachbeitrag_BaFin-Rundschreiben_Antrag_sNSFR_finalHerunterladen

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