Sustainable Finance: Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Einleitung
Die EU-Kommission hat im März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums vorgelegt. Aktion 7 des Aktionsplans fordert Pflichten für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter bezüglich der Offenlegung der Nachhaltigkeit gehandelter Finanzprodukte. Das Ergebnis ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Der „Level 1“-Text der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088)1 wurde im Frühjahr 2019 verabschiedet und am 9. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist bereits in Kraft und ist ab dem 10. März 2021 anzuwenden. Die SFDR legt Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit für Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber Endinvestoren fest. Dies gilt in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken durch Finanzmarktteilnehmer (d.h. Vermögensverwalter, institutionelle Anleger sowie Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten, in denen sie das Geld ihrer Kunden verwalten) und Finanzberater in allen Anlageprozessen und für Finanzprodukte, die das Ziel nachhaltiger Investitionen verfolgen.