Stresstests im Liquiditätsrisiko

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Prinzipiell liegt die Problematik hier- bei darin, dass im Vergleich zu den anderen Risikoarten wie dem Kreditrisiko oder dem Marktrisiko kein etabliertes Vorgehen existiert, auf das sich die Institute stüt- zen könnten, da die Ausgestaltung und die Parametrisierung der Stresstests sehr institutsindividuell sind. Aus diesem Grund wird in diesem Fachbeitrag auch kurz auf die unterschiedlichen Vorgehensweisen eingegangen.

IDV-Anwendungen – nur noch kurzfristig von der Aufsicht geduldet?

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IDV-Anwendungen erfreuen sich vor allem im Finanzsektor großer Beliebtheit. Einfach, unkompliziert und schnell sind die Schlagwörter, die vielen auf Anhieb zum Begriff „IDV“ einfallen. Und tatsächlich sind die großen Vorteile von IDV-Anwendungen, dass sie im Vergleich zu komplexen Softwarelösungen deutlich kostengünstiger und zusätzlich viel schneller umsetzbar sind. Für viele Problemstellungen ist es wichtig, dass die Anwendung maßgeschneidert zum Unternehmen passt, was sich mit individuellen Toollösungen sehr gut und effizient realisieren lässt. Beispielsweise sind das Anreichern, Berechnen und Speichern von Daten über IDV-Anwendungen deutlich günstiger und flexibler im Vergleich zu den herkömmlichen Datenbanksystemen und finden deshalb unter anderem in Bereichen wie dem Risikomanagement oder dem Controlling Anwendung. Allen Vorteilen zum Trotz verbergen sich hinter IDV-Anwendungen aber auch Risiken, die nicht zu vernachlässigen sind und aufgrund derer die Aufsicht die Vorschriften in diesem Bereich immer weiter ausweitet.

Veröffentlichung Final Report zu EMIR REFIT – Anpassung Transaktionsregister-Reporting

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Am 17. Dezember 2020 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) mit ihrem Final Report1 zu den technischen Details der Umsetzung der Anforderungen der EMIR REFIT final Stellung bezogen. Was aber ist EMIR REFIT und wo liegen die Herausforderungen für Marktteilnehmer in diesem Zusammenhang?

Immobilienrisiken in der neuen Risikotragfähigkeit

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Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie haben zu teils erheblichen Umsatzeinbußen und Verlusten bei Unternehmen verschiedener Branchen geführt. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen, deren langfristige Auswirkungen auf den Immobilienmarkt noch nicht absehbar sind. Während das Segment der Wohnimmobilien bisher ohne nennenswerte Einbußen durch die Krise gekommen ist, könnten die Markt- und Ertragswerte von Immobilien bzgl. des Gastronomie- und Hotelgewerbes sowie Einzelhandelsimmobilen unter starken Druck geraten. Auch die im Zuge der Pandemie beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt und Verlagerung der Arbeitstätigkeiten ins Home-Office könnten dazu führen, dass sich die Nachfrage nach Büroimmobilien verringert. 1 Im Zuge dieser Entwicklung ist die Gefahr von Mietausfällen und Wertverlusten in einigen Segmenten des Immobilienmarktes stark gestiegen. Hinzu kommt, dass viele Marktteilnehmer ihre Immobilien-Engagements in der Vergangenheit vor allem wegen ihres attraktiven Risiko-Ertrags-Profils verstärkt aufgestockt haben. Hieraus ergeben sich nun für Finanzinstitute, aber auch Versicherungskonzerne und Kapitalverwaltungsgesellschaften, teils enorme Wert- und Ertragsrisiken.

Sustainable Finance: Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Einleitung

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Die EU-Kommission hat im März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums vorgelegt. Aktion 7 des Aktionsplans fordert Pflichten für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter bezüglich der Offenlegung der Nachhaltigkeit gehandelter Finanzprodukte. Das Ergebnis ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Der „Level 1“-Text der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088)1 wurde im Frühjahr 2019 verabschiedet und am 9. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist bereits in Kraft und ist ab dem 10. März 2021 anzuwenden. Die SFDR legt Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit für Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber Endinvestoren fest. Dies gilt in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken durch Finanzmarktteilnehmer (d.h. Vermögensverwalter, institutionelle Anleger sowie Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten, in denen sie das Geld ihrer Kunden verwalten) und Finanzberater in allen Anlageprozessen und für Finanzprodukte, die das Ziel nachhaltiger Investitionen verfolgen.

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2020_12_07_Fachbeitrag_BaFin-Rundschreiben_Antrag_sNSFR_finalHerunterladen

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20201201_FB_BMR_finalHerunterladen

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1-PLUS-i_Fachbeitrag_EBA-Stresstest_2021Herunterladen

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Fachbeitrag_ABSICHERUNG-VON-KREDITRISIKEN-UeBER-BASKETTRANSAKTIONENHerunterladen

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